Mittendrin in der Hochschulpolitik

Was wird überhaupt gewählt? 

In der Woche vom 30. Juni bis zum 3. Juli 2022 finden in diesem Jahr die Uni-Wahlen statt. Wer in der Mensa mit dem alljährlichen “Und, hast du schon gewählt?” begrüßt wird, bekommt nicht nur ein oder zwei, sondern gleich fünf, manchmal sogar sechs Stimmzettel in die Hand gedrückt, die mit ominösen Abkürzungen wie FSV und StuPa beschriftet sind. Um etwas Licht ins Dunkel der anstehenden Wahl zu bringen, haben wir einen kleinen Überblick über die politische Organisation der Universität erstellt. 

Dieses Mal werden sowohl die Gremien der studentischen Selbstverwaltung, als auch der akademischen Selbstverwaltung gewählt. Die studentische Selbstverwaltung widmet sich in erster Linie der Interessenvertretung der Studierenden, die akademische Selbstverwaltung entscheidet über Richtlinien, Arbeitsweisen und Grundsatzfragen an der Universität. Zur studentischen Selbstverwaltung gehören das Studierendenparlament (StuPa), aus dem sich dann der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) zusammensetzt, die Ausländische Studierenden-Vertretung (ASV) sowie die Fachschaftsvertretungen (FSV). Zur akademischen Selbstverwaltung hingegen zählen die Fachbereichsräte (FBR), der Senat und die Vertretung der studentischen Hilfskräfte (SHK-Vertretung)

Das Studierendenparlament (StuPa)

Das Studierendenparlament bildet die Legislative im politischen System der Universität, es ist das Parlament der Studierendenschaft. Es wird einmal im Jahr von allen Studierenden der Universität gewählt und ist damit das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft. Insgesamt besteht es aus 31 Parlamentarier:innen. Diese sind in verschiedenen Listen, die in Teilen der Parteienstruktur des Deutschen Bundestags ähneln, organisiert. Dieses Jahr stehen folgende Listen zur Wahl: Die LISTE, CampusGrün, der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), die Liberale Hochschulgruppe (LHG), die Kritische Linke (ehemals Shalom) und die JuSo-Hochschulgruppe. Die zu vergebenden Plätze werden dabei nach dem gesamten Stimmenanteil einer Liste berechnet, wobei diejenigen Kandidat:innen einer Liste tatsächlich ins StuPa kommen, die die meisten Stimmen erhalten haben. Daher garantiert ein vorderer Listenplatz den Einzug ins StuPa nicht automatisch. Die wichtigsten Aufgaben des StuPa bestehen in der Wahl und Kontrolle des AStA, der Verabschiedung des Haushaltsplans und den Entscheidungen über größere finanzielle Förderungen von Veranstaltungen. Auch entscheidet das StuPa über politische Fragen der Studierendenschaft und bezieht Stellung zu (hochschul-)politischen Themen wie der Frage nach Anwesenheitspflichten oder Studiengebühren. 

Die Ausländische Studierendenvertretung (ASV)

Mit einem Anteil von circa acht Prozent aller Studierenden stellt die Gruppe aller internationalen Studierenden (d.h. ausländischer, staatenloser und Studierender mit Migrationshintergrund) eine bedeutende Gruppe mit eigenen Fragen und Problemen dar.

Die Ausländische Studierendenvertretung (ASV) kümmert sich um ihre speziellen Belange und arbeitet daran, die rechtliche, gesellschaftliche, ökonomische und soziale Situation ausländischer Studierender, zum Beispiel in Form von Sprechstunden oder regelmäßigen Veranstaltungen, zu verbessern. Gewählt wird das 15-köpfige Gremium deshalb auch nur von Studierenden dieser Gruppe, die zur Wahl in verschiedene Wahlkreise nach geographischen Regionen aufgeteilt werden.

Die Fachschaftsvertretung (FSV)

Die Fachschaftsvertretung ist die Interessenvertretung aller Studierenden eines oder mehrerer Fächer. Die Fachschaftsvertretung wählt den Fachschaftsrat, das ist der Personenkreis, den ihr vermutlich als Fachschaft kennt. Neben der Organisation von O-Wochen, Partys und anderen Vergnügungsveranstaltungen kümmert sich die Fachschaft auch um die Studienberatung und leistet politische Arbeit in unterschiedlichsten Gremien. Dabei geht es zum Beispiel um die Struktur der angebotenen Studiengänge oder Klausuren. Außerdem organisieren sich alle Fachschaften zusammen in der Fachschaften-Konferenz, in der sie über finanzielle und politische Fragen beraten.

Der Fachbereichsrat (FBR)

Neben den Fachschaften sind auch alle Fächer in sogenannten Fachbereichen organisiert. An der WWU gibt es 15 Fachbereiche, zu denen jeweils ein Dekanat und ein Fachbereichsrat (FBR) gehören. Im FBR sitzen neben den Hochschullehrer:innen auch Vertreter:innen der Studierendenschaft. Der FBR wählt das Dekanat. Außerdem entscheidet er über Studien- und Prüfungsordnungen, über die wissenschaftlichen Einheiten des Fachbereichs und über Berufungsverfahren oder Habilitationen. Zudem wird in Kommissionen über die Anwesenheitspflicht in speziellen Veranstaltungen entschieden.

Der Senat

Der Senat ist das höchste beschlussfassende Gremium der gesamten Universität. Er setzt sich aus Vertreter:innen aller Gruppen an der Universität zusammen. Konkret sind das zwölf Hochschullehrer:innen, vier akademische Mitarbeiter:innen, vier Studierende und vier Mitarbeiter:innen aus Technik und Verwaltung. Gewählt wird nach Gruppenzugehörigkeit, entscheidend für Studierende ist daher lediglich die Wahl der vier studentischen Senator:innen. Der Senat wiederum wählt dann die „Geschäftsführung“ der Uni, das Rektorat, er setzt themenspezifische Kommissionen ein (z.B. die Kommissionen zu Gleichstellung, Finanzen oder Studium und Lehre) und verabschiedet Richtlinien und Leitbilder zur universitären Arbeit. Daneben werden politische Themen mit Bedeutung für die Universität diskutiert. 

Die Vertretung der studentischen Hilfskräfte (SHK-Vertretung)

Die SHK-Vertretung vertritt die Rechte und Interessen aller Studentischen Hilfskräfte gegenüber universitären Gremien, wie zum Beispiel dem Rektorat. Ihr kommt damit quasi der Status einer Gewerkschaft an der Uni zu. Die SHK-Vertretung besteht aus drei jährlich gewählten Mitgliedern. Sie arbeiten an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der SHKs und setzen sich für gerechte Löhne, Arbeits- und Urlaubszeiten ein. Daneben begleitet die SHK-Vertretung die Stellenausschreibungen. Sie informiert Studentische Hilfskräfte über ihre Rechte und versucht in Konfliktsituationen zu vermitteln. Seit der Verabschiedung des letzten Hochschulgesetzes der schwarz-gelben Landesregierung im Sommer 2019 dürfen die Universitäten in NRW eigenmächtig über das Beibehalten jener Institutionen entscheiden. 

Ausführlichere Informationen über die verschiedenen Gremien findet ihr im AStA-Reader „Wie funktioniert Hochschulpolitik?“ unter https://www.asta.ms/reader/reader-hochschulpolitik.

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