Ende Juni gingen einige Hundert Studierende in Münster auf die Straße und protestierten mit großen Bannern und Plakaten gegen geplante Änderungen im Hochschulgesetz. Die Münsteraner sind nicht die Einzigen, die protestieren: In Universitäten in ganz NRW ließen Studierende ihren Unmut bei Demonstrationen raus.
Schon Anfang des Jahres startete der AStA der Uni Münster seine Kampagne und Petition mit dem Titel „Lasst mich doch denken!“. Damit positionierte er sich gegen viele Punkte, die im Eckpunktepapier zur Novellierung des Hochschulgesetzes angeführt wurden. Mitte des Jahres wurde der Referentenentwurf veröffentlicht und die Kritik immer lauter; die möglichen Änderungen nahmen Gestalt an und stießen auf wenig Gefallen von Studierendenseite.
Der Münsteraner AStA ist mit seiner Kritik nicht alleine: Die meisten ASten in NRW hatten schon zu dem Eckpunktepapier Stellungnahmen veröffentlicht. Spätestens mit dem Referentenentwurf schloss sich ein Großteil der ASten der Kampagne #NotMyHochschulgesetz an. Kritisiert werden Änderungen, die die Verankerung studentischer Mitbestimmung in verschiedenen universitären Gremien streichen, die Möglichkeit verpflichtender Studienverlaufspläne eröffnen und das Verbot von Anwesenheits-pflichten sowie die Zivilklausel aufheben.
Während die schwarz-gelbe Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Freiheit der Hochschulen stärken und die Verwaltung weniger bürokratisch und zentral organisieren will, befürchten die Studierenden große Einschränkungen zu Lasten ihrer Interessen. „Die Landesregierung plant einen massiven Einschnitt in die Studierfreiheit“, erklärt Liam Demmke, Referent für Öffentlichkeitsarbeit des AStA Münster, bei der vom AStA organisierten Demo gegen die geplanten Änderungen.
Würde das Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben – momentan darf es diese nur in Ausnahmefällen wie Exkursionen, Sprachkursen oder Praktika geben – wäre das die wohl am deutlichsten spürbare Konsequenz für die Studierenden. Daneben ist im Entwurf die Möglichkeit verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen vorgesehen, in denen sich Studierende, die mit ihren erbrachten Leistungen hinter dem Studienverlaufsplan sind, verpflichten würden, bestimmte Studienziele zu erreichen. Welche rechtliche Wirkung diese Verlaufsvereinbarungen haben könnten, wird jedoch nicht weiter ausgeführt.
Neben solchen Änderungen, die sehr offensichtliche Konsequenzen für die Studierenden hätten, werden im Referentenentwurf auch einige strukturelle Vorgaben aufgehoben. In der Grundordnung der Universität müssten danach keine Studienbeiräte mehr verpflichtend verankert werden, die Viertelparität im Senat könnte aufgehoben werden, die Vertretung der studentischen Hilfskräfte (SHK) könnte abgeschafft werden und der Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen wäre nicht mehr im Hochschulgesetz festgeschrieben. Diese Streichungen von Regelungen, die in vielen Fällen erst 2014 von der rot-grünen Landesregierung eingeführt wurden, werden von Seiten des Ministeriums mit der Freiheit der Wissenschaft begründet: Die Hochschulautonomie dürfe nicht durch Zwang und Gesetz eingeschränkt werden, vielmehr solle vor Ort nach den Gegebenheiten entschieden werden, welche Gremien zur angemessenen Berücksichtigung verschiedener Gruppen nötig seien. Mit derselben Begründung soll auch die Zivilklausel – der Absatz, durch welchen Universitäten verpflichtet werden, nur zu friedlichen Zwecken zu forschen – gestrichen werden.
Schon jetzt macht ein Großteil der Universitäten von einer Sonderregelung Gebrauch, die es ihnen erlaubt, eine Mehrheit der Professorenstimmen im Senat zu haben. Dass dies nun der Regelfall werden könnte und zudem weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Nicht-Professoren gestrichen werden sollen, wirkt eher wie ein Schritt Richtung Vergangenheit – An der Universität forschen natürlich zum Großteil Professoren, den größten Teil machen sie dadurch noch lange nicht aus. Natürlich können die Universitäten weiterhin freiwillig Gremien wie den Studienbeirat, der mit über Prüfungsordnungen (und damit über Studienverlaufspläne oder Anwesenheitspflichten) entscheidet, in ihrer Grundordnung festschreiben. Aber allein den Universitäten die Möglichkeit einzuräumen, die Interessen der Studierenden und anderer nicht-professoraler Mitglieder so stark auszuklammern, entspricht kaum noch den heutigen Vorstellungen einer demokratischen Universität.
Hier könnt ihr die „Lasst Mich Doch Denken“-Petition des AStAs unterschreiben.
Wer sich weitergehend informieren möchte, kann das Eckpunktepapier oder den Referentenentwurf in der kommentierten Fassung lesen.